Zur Sicherstellung eines wirtschaftlichen Unterhalts von Bauwerken sind regelmäßige technische Prüfungen erforderlich.
Grundsätzlicher trägt jeder Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherheitspflicht nach BGB die Verantwortung und das Haftungsrisiko bei der Stand- und Verkehrssicherheit seiner baulichen Anlage. Bauwerksprüfungen z.B. im Brückenbau erfolgen gemäß DIN 1076.
Hier arbeiten wir u.a. mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke zur Erfassung von Bauwerks- und Schadensdaten.